Das Unternehmen soll übergeben werden – was ist zu beachten?
Soll das Unternehmen an eine andere Person übergeben oder gar verkauft werden, so handelt es sich um einen langwierigen Prozess, der im Vorfeld auch genau geplant werden muss. Bevor der Inhaber das Unternehmen an eine andere Person überschreibt oder mitunter verkauft, sollten zahlreiche Fragen geklärt sein. Zu beachten ist, dass es sich um eine folgenschwere Entscheidung handelt, die gut überlegt sein muss – einerseits muss ein passender Nachfolger gefunden werden, andererseits ist es für den Inhaber auch wichtig, dass der Betrieb weitergeführt und die Mitarbeiter beschäftigt bleiben.
Wer soll den Betrieb übernehmen?
Wird das Unternehmen übergeben, so handelt es sich um keinen Prozess, der nur wenige Tage in Anspruch nimmt. Viele Unternehmensnachfolgen scheitern aufgrund der schlechten Vorbereitung; in vielen Fällen kann eine schlechte
Vorbereitung auch dazu führen, dass der Betrieb in weiterer Folge nicht mehr fortgeführt werden kann. Setzt der Inhaber den Planungszeitraum zu kurz an, so muss er viele Entscheidungen unter Zeitdruck treffen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass eine Übergabe ein mittel- oder langfristiges Ziel ist – durchschnittlich sollten Unternehmer, die eine Übergabe planen, die ersten Schritte drei bis sechs Jahre vor der tatsächlichen Übergabe setzen. So kann der Unternehmer den eingeschlagenen Kurs noch korrigieren, sofern dieser bemerkt, dass die Nachfolge nicht die gewünschte Form annimmt. Schlussendlich muss erst einmal die passende Person gefunden werden, die das Unternehmen übernehmen soll. Mitunter kann es Jahre dauern, bis der Unternehmer die Sicherheit hat, dass sein Kandidat auch die beste Wahl ist. Aus diesem Grund muss im Vorfeld ein Anforderungsprofil erstellt werden; in weiterer Folge sind die möglichen Nachfolger zu beobachten und auch auf die Probe zu stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betrieb von einem Familienmitglied oder einer externen Personen übernommen werden soll. Natürlich sind auch steuerliche und rechtliche Faktoren zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass der Inhaber schon vor der Übergabe einen Rechtsanwalt oder Steuerberater kontaktiert, sodass es am Ende nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Der Prozess
Im Zuge einer Firmennachfolge müssen zwei Dinge geplant werden: Einerseits geht es um das Vermögen des Unternehmens, andererseits um die Tatsache, wer in Zukunft die Führung übernimmt. Da die Nachfolgeplanung von der Bestandsaufnahme abhängt, ist jede Übernahme individuell und somit einzigartig. Vor allem spielen auch die emotionalen und persönlichen Bedürfnisse der Beteiligten wesentliche Rollen und dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Kommt es also zu einer Unternehmensnachfolge, so müssen folgende Punkte Berücksichtigung finden:
- Der Betriebsinhaber muss sich für einen Nachfolger entscheiden und diesen mit der Materie vertraut machen
- Es sollte einen Unternehmensplan geben, der sich auch mit der Zeit nach der Übergabe befasst
- Der Nachfolger sollte schon vor der tatsächlichen Übergabe zusätzliche Aufgaben übernehmen, die bislang vom Inhaber übernommen wurden
- Die Übergabepläne müssen den wichtigsten Stakeholdern mitgeteilt werden
- Nach der Übergabe sollte der Nachfolger vom ehemaligen Firmeninhaber unterstützt werden
Wichtig ist, dass das Nachfolgekonzept auch einen Nachfolgefahrplan enthält. Tritt die Übergangsphase ein, so übernimmt der Nachfolger die Verantwortung; entweder Schritt für Schritt oder in vollem Umfang. Wichtig ist, dass der Inhaber beratend zur Seite steht und den Nachfolger auch an die Materie heranführt. Nur dann, wenn der Nachfolger eine „Einschulung“ erhält, wird er am Ende auch wissen, wie er mit unterschiedlichen Problemen und Aufgaben umgehen soll. Mit der Übergabe wird auch das Vermögen des Unternehmens übertragen. Dieses kann durch eine Schenkung oder Erbschaft oder entgeltlich übertragen werden.
Das Unternehmen wird verkauft
Ein Unternehmen kann auch an eine externe Person verkauft werden. Zu Beginn muss der Wert des Unternehmens bestimmt werden. Dieser setzt sich aus dem Gewinn und der Ertragskraft zusammen. Aber auch andere Parameter – so das Eigenkapital und die Qualität der Mitarbeiter – sind zu berücksichtigen. Viele Inhaber wollen aber sicher sein, dass der Verkauf keinen Nachteil für die Mitarbeiter mit sich bringt, sodass es auch individuelle Verträge gibt, sodass die Mitarbeiter nicht gekündigt und durch andere Personen ersetzt werden. Mitunter gibt es auch Vereinbarungen zu den Dienstleistungen und Produkten, sodass – wenn es sich etwa um eine spezielle Marke handelt – Leistungen oder das Sortiment nicht verändert werden dürfen.